Aufgrund der PAR-Richtlinie müssen bereits erstellte und genehmigte PA-Pläne OHNE Behandlungsbeginn VOR dem 01.07.2021 neu beantragt werden.
Unser Tipp: Mit der Filterfunktion im DS-Win können Sie diese Fälle einfach finden. Gehen Sie über Verwaltung – Kontrollbücher – PA-Kontrollbuch. Wählen Sie im oberen Filterbereich den gewünschten Zeitraum, setzen Sie den Radiobutton bei „genehmigt“ und den Haken bei „nicht begonnen“. Über „Neu filtern“ erhalten Sie eine Liste mit den PA-Plänen, die neu ausgefüllt werden müssen.